Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Zur Erleichterung der Pflege, haben Pflegende den Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse bezuschusst diese, nach Einstufung der entsprechenden Pflegebedürftigkeit, mit monatlich bis zu 40 €. Hierzu gehören

  • Bettschutzauflagen
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Fingerlinge

Ihren Antrag auf Kostenübernahme können Sie ohne ärztliche Verordnung bei uns ausfüllen – wir helfen Ihnen gerne.

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